Die Ente und die Umweltzonen


Feinstaub

Die folgenden Informationen hat Falk beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart erfragt (vielen Dank dafür!!!).

Die Endaglemmer können keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Wer mit einem Fahrzeug ohne Plakette, Kat, oder was auch immer eine Umweltzone befährt, tut dies natürlich auf eigenes Risiko. Ende des Kleingedruckten.

Bedeutung der Allgemeinverfügung für Oldtimer und ähnliche Fahrzeuge

a) Für Halter von Oldtimern mit H- oder 07-Kennzeichen gilt:

b) Für Halter von sonstigen Oldtimern (§2 Nr. 22 FZV) gilt:

c) Für Halter sonstiger Fahrzeuge, die über einen geregelten Katalysator (also z.B. den KAT von Hubert Meyer) verfügen und im Fahrzeugschein auf Position 14.1 als letzte zwei Stellen eine "03", "04", "09" oder "11" stehen haben, gilt:

Die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung wird von allen AU-Werkstätten ausgefüllt (auch Hubert Meyer, DEKRA, TÜV etc.). Zum Nachlesen gibt's die Bestimmungen zur Feinstaub-Hysterie leider nicht mehr

Der Papierkram: Allgemeinverfügung (das ist war die Ausnahmegenehmigung).

Tipp an alle Halter unter c):
ausdrucken, Schlüsselnummern gelb markieren und ins Handschuhfach - ach nee, da regnet's ja rein - naja, dann eben an die Sonnenblende)

sowie die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (ausdrucken und unterschreiben lassen!) wurde leider auch entfernt

Wer noch einen KAT für die Ente braucht, wendet sich an Hubert Meyer oder direkt an Tel. 07231-972810